Soziales
“Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.” Was die Bundesverfassung ohne wenn und aber festhält, muss von der Gemeinde gewährleistet werden: Sozialhilfe als Grundrecht, das den Betroffenen ein Leben in Würde und mit möglichst grosser Autonomie ermöglicht. Dies ist umso wichtiger, als mit einem Sozialhilfe-Dossier sehr häufig ganze Familienschicksale verbunden sind.
Das Ziel der Sozialhilfe muss wenn immer möglich die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein. Weil das nicht mehr bei allen möglich ist, bin ich für Sozialfirmen. Unsere hochkompetetive Wirtschaft hat niederschwellige Arbeitsplätze weitgehend abgebaut und wird auf absehbare Zeit kaum mehr Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit einstellen. Sozialfirmen bieten diesen Leute Strukturen und neue Chancen.
Zusammen mit den anderen Sozialwerken gewährleistet die Sozialhilfe den sozialen Frieden in der Stadt. Nur nebenbei ist dies auch ein Standortvorteil.


